Reform privater Pädagogischer Hochschulen & Abschaffung des Studienberechtigungsgesetzes
Ministerialentwurf vom 09.04.2017Zusammenfassung
Das Gesetz reformiert die Regelungen für private Pädagogische Hochschulen, führt einen Frauen‑ und Gleichstellungsplan ein, legt neue Zulassungs‑ und Studienbeitragsbedingungen fest und hebt das Hochschul‑Studienberechtigungsgesetz auf.Bundesministerium für Bildung4/10/2017XXV
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Private Pädagogische Hochschulen und private Hochschullehrgänge können als solche anerkannt werden, wenn sie bestimmte Qualitäts‑ und Autonomie‑Kriterien erfüllen.
- Die Anerkennung setzt voraus, dass die Ausbildung den Grundsätzen öffentlicher Pädagogischer Hochschulen entspricht und ausreichende Personal‑, Raum‑ und Sachausstattung vorhanden ist.
- Ein Frauen‑ und Gleichstellungsplan wird Teil der Satzung und muss von einem dafür zuständigen Arbeitskreis vorgeschlagen werden.
- Studienbeiträge werden für Studierende aus Drittstaaten und bei Überschreitung der regulären Studienzeit erhöht; Ausnahmen gelten für bestimmte Personengruppen (z. B. Studierende mit Behinderung, aus Least‑Developed‑Countries).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.