Änderung der Hochschulgesetze – neue Finanzierung, Sportinstitute und gemeinsame Studienprogramme
Ministerialentwurf vom 09.04.2017Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Universitäts‑, Fachhochschul‑, Privatuniversitäts‑ und Qualitätssicherungsgesetz. Er führt Universitäts‑Sportinstitute ein, legt eine studierendenbezogene Finanzierungsregelung fest, stärkt die Mitbestimmung der Studierenden, schafft gemeinsame Studienprogramme und regelt Studienbeiträge.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/10/2017XXV
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Der Entwurf richtet Universitäts‑Sportinstitute ein, die sportliche Aktivitäten für Studierende, Mitarbeitende und externe Teilnehmende anbieten und in der Leistungsvereinbarung gesondert ausgewiesen werden.
- Eine kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung wird eingeführt. Sie legt die Gesamtzahl der Studienplätze in stark nachgefragten Fachbereichen (Architektur, Biologie, Informatik, Wirtschaft, Pharmazie, Kommunikationswissenschaft) fest, um die Prüfungsaktivität und den Abschluss von Studien zu erhöhen.
- Studierenden wird ein stärkeres Mitsprache‑ und Mitbestimmungsrecht bei Studienangelegenheiten und der Qualitätssicherung der Lehre eingeräumt; zudem erhalten die Organe der studentischen Vertretung das Recht, Rechtsmittel in studienrechtlichen Verfahren einzubringen.
- Gemeinsame Studienprogramme und gemeinsam eingerichtete Studien werden in allen betroffenen Hochschulgesetzen (Universitäts‑, Fachhochschul‑ und Privatuniversitätsgesetz) verankert. Sie ermöglichen die Zusammenarbeit mehrerer Bildungseinrichtungen, erfordern jedoch einheitliche Curricula und ein gemeinsames Matrikelnummernsystem.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.