Primärversorgungsgesetz 2017 – Aufbau und Regelung von Primärversorgungseinheiten
Ministerialentwurf vom 20.04.2017Zusammenfassung
Das PVG 2017 legt die Struktur und Aufgaben neuer Primärversorgungseinheiten fest, definiert deren Vertragsbeziehungen zu den Krankenkassen und regelt die Finanzierung über zweckgebundene Mittel.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/21/2017XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Primärversorgungseinheiten sind interdisziplinäre Teams, die als erste Anlaufstelle für Patienten fungieren und ein Kernteam aus Allgemeinmedizinern und Pflegefachkräften besitzen.
- Sie müssen wohnortnahe, gut erreichbare Öffnungszeiten von Montag bis Freitag bieten und ein Notfall‑Erreichbarkeitskonzept außerhalb der regulären Zeiten sicherstellen.
- Ein Versorgungskonzept regelt das Leistungsspektrum, die Teamorganisation und die Zusammenarbeit mit anderen Versorgungsbereichen.
- Die Beziehung zu den Krankenkassen wird durch einen Primärversorgungsvertrag geregelt, der das Leistungsspektrum und die Vergütung festlegt.
Dokumente (PDFs)
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