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ArbeitnehmerInnenschutz‑Deregulierungsgesetz 2017
Ministerialentwurf vom 08.05.2017

Zusammenfassung

Das Gesetz reduziert Bürokratie im Arbeitnehmerschutz, führt ein generelles Rauchverbot mit Ausnahmen ein und vereinfacht die ärztliche Ermächtigung, während es gleichzeitig Verwaltungsaufwand und Kosten für Unternehmen senkt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/9/2017XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Pflicht zur Aufzeichnung von Beinahe‑Unfällen entfällt, wodurch Unternehmen weniger Verwaltungsaufwand haben.
  • Ein generelles Rauchverbot wird für alle Arbeitsstätten in Gebäuden eingeführt, mit der Möglichkeit, separate Raucher*innenräume einzurichten, die jedoch nicht zu Arbeits‑, Aufenthalts‑, Bereitschafts‑ oder Sanitätsräumen gehören dürfen.
  • Befunde und Beurteilungen aus arbeitsmedizinischen Untersuchungen können künftig elektronisch übermittelt werden; die Daten werden zehn Jahre lang aufbewahrt.
  • Die Ermächtigung von Ärzt*innen wird durch die Einführung einer öffentlichen Liste vereinfacht; Voraussetzung ist eine anerkannte arbeitsmedizinische Ausbildung und geeignete apparative Ausstattung.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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