Zusammenfassung
Das Gesetz reduziert Bürokratie im Arbeitnehmerschutz, führt ein generelles Rauchverbot mit Ausnahmen ein und vereinfacht die ärztliche Ermächtigung, während es gleichzeitig Verwaltungsaufwand und Kosten für Unternehmen senkt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/9/2017XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Pflicht zur Aufzeichnung von Beinahe‑Unfällen entfällt, wodurch Unternehmen weniger Verwaltungsaufwand haben.
- Ein generelles Rauchverbot wird für alle Arbeitsstätten in Gebäuden eingeführt, mit der Möglichkeit, separate Raucher*innenräume einzurichten, die jedoch nicht zu Arbeits‑, Aufenthalts‑, Bereitschafts‑ oder Sanitätsräumen gehören dürfen.
- Befunde und Beurteilungen aus arbeitsmedizinischen Untersuchungen können künftig elektronisch übermittelt werden; die Daten werden zehn Jahre lang aufbewahrt.
- Die Ermächtigung von Ärzt*innen wird durch die Einführung einer öffentlichen Liste vereinfacht; Voraussetzung ist eine anerkannte arbeitsmedizinische Ausbildung und geeignete apparative Ausstattung.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.