<!--[0-->Erweiterung der StPO: Lokalisierung, verschlüsselte Nachrichten & neue Beschlagnahme‑Regelungen<!--]-->
Erweiterung der StPO: Lokalisierung, verschlüsselte Nachrichten & neue Beschlagnahme‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 09.07.2017

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die Strafprozessordnung um neue Ermittlungsmaßnahmen: Lokalisierung technischer Geräte, Überwachung von Nachrichten und speziell verschlüsselter Kommunikation, sowie weitere Änderungen bei Briefbeschlagnahme, PUK‑Code‑Auskunft und akustischer Fahrzeugüberwachung.
Bundesministerium für Justiz7/10/2017XXV
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Die Beschlagnahme von Briefen ist künftig ohne die Voraussetzung, dass der Beschuldigte in Haft ist oder festgenommen wurde, zulässig.
  • Anbieter von Kommunikationsdiensten müssen nun zusätzlich den PUK‑Code des Teilnehmers herausgeben, wenn die Strafverfolgungsbehörde dies verlangt.
  • Ein neuer Tatbestand erlaubt die Lokalisierung technischer Einrichtungen (IMSI‑Catchers) ohne Mitwirkung des Netzbetreibers.
  • Ein neuer § 135a definiert die zulässige Überwachung verschlüsselter Nachrichten, inkl. technischer Vorgaben (Kill‑Switch, Protokollierung) und richterlicher Bewilligung.
Regierungsvorlage
Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018
einfache Mehrheit XXVI 20.04.2018
Gesetz
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
Vizekanzler
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