Erweiterung von Überwachungsbefugnissen und Kostenersatz bei Fehlalarmen
Ministerialentwurf vom 09.07.2017Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Sicherheitspolizeigesetz, das Bundesstraßen‑Mautgesetz, die Straßenverkehrsordnung und das Telekommunikationsgesetz. Er führt neue Informations‑ und Herausgabepflichten für Bildaufnahmen, erweitert Befugnisse von Kennzeichenerkennungs‑ und Videoüberwachungssystemen und schafft eine Kostenersatzpflicht bei mutwilligen Notrufen.Bundesministerium für Inneres7/10/2017XXV
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Eine neue Informationspflicht verpflichtet öffentliche und private Betreiber, die den öffentlichen Raum überwachen, die zuständige Sicherheitsbehörde über den Einsatz von Bildverarbeitungstechniken zu informieren.
- Bestimmte öffentliche und private Rechtsträger müssen bei Bedarf unverzüglich Videomaterial an die Sicherheitsbehörden herausgeben oder einen Echtzeit‑Stream bereitstellen.
- Die Aufbewahrungsfrist für Bilddaten wird bei besonders schweren Straftaten von drei auf fünf Jahre verlängert.
- Die Sicherheitsbehörden dürfen verdeckt Bildverarbeitungssysteme einsetzen, um Fahrzeugkennzeichen, Typ, Marke und Farbe zu erfassen; die Daten müssen nach spätestens 48 Stunden gelöscht werden, wenn sie nicht mehr für Fahndungszwecke nötig sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.