Zusammenfassung
Das Terror‑Symbole‑Gesetz 2014 verbietet das öffentliche Zeigen, Tragen und Verbreiten von Symbolen des Islamischen Staates, Al‑Qaida und deren Nachfolgeorganisationen. Ausnahmen gelten für Kunst‑ und Wissenschafts‑Kontexte, die nicht das Ideengut unterstützen.Bundesministerium für Inneres9/26/2014XXV
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Das Gesetz verbietet das öffentliche Zeigen, Tragen oder Verbreiten von Symbolen des Islamischen Staates, Al‑Qaida und deren Teil‑ bzw. Nachfolgeorganisationen.
- Der Innenminister bestimmt per Verordnung, welche konkreten Symbole unter das Verbot fallen.
- Ausnahmen gelten für wissenschaftliche, künstlerische und ausstellungsbezogene Darstellungen, sofern sie nicht das Ideengut der terroristischen Gruppen unterstützen.
- Verstöße werden als Verwaltungsübertretungen geahndet – Geldstrafe bis 4 000 €, bei Wiederholung bis 10 000 € oder Freiheitsstrafe bis zu einem Monat.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.