Bundesgesetz zur Änderung mehrerer Steuergesetze und Einführung des EU‑FinStrZG
Ministerialentwurf vom 01.10.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert zahlreiche Steuergesetze, regelt den Umgang mit neuen Tabakerzeugnissen und stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Finanzstrafrecht durch das neue EU‑FinStrZG.Bundesministerium für Finanzen10/2/2014XXV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Ein neues Bundesgesetz (EU‑FinStrZG) schafft eine einheitliche Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Finanz‑ und Zollbehörden im Bereich der Finanzstrafsachen.
- Im Einkommensteuergesetz wird klargestellt, dass nicht rechtsfähige Personenvereinigungen nur dann als Gemeinschaftsbetrieb gelten, wenn der vereinbarte Auftragswert 700 000 € (ohne USt) übersteigt; darunter bleibt die anteilige Betriebsstätten‑Fiktion bestehen.
- Im Körperschaftsteuergesetz werden die Begriffe Partizipations‑ und Genussrechte an aktuelle EU‑Bankenrichtlinien (CRR/CRD IV) angepasst und das Wort "Genussrechte" wird auf weitere Finanzierungsinstrumente ausgeweitet.
- Das Umgründungssteuergesetz wird erweitert, um Re‑Import‑Transaktionen und konzernzugehörige Einbringungen zu erfassen und damit unerwünschte Steuergestaltungen zu verhindern.
Regierungsvorlage
2. Abgabenänderungsgesetz 2014
einfache Mehrheit XXV 11.12.2014
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.