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Anerkennung des Islams als Religionsgesellschaft – Neuer Rechtsrahmen
Ministerialentwurf vom 01.10.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf macht den Islam zu einer anerkannten Religionsgesellschaft mit eigenem Rechtsstatus, definiert Voraussetzungen für Anerkennung und regelt Rechte, Pflichten sowie staatliche Unterstützung.
Bundeskanzleramt10/2/2014XXV
Religion

Schwerpunkte

  • Islamische Religionsgesellschaften werden als anerkannte Körperschaften öffentlichen Rechts eingestuft.
  • Sie verwalten ihre inneren Angelegenheiten selbstständig und genießen denselben gesetzlichen Schutz wie andere Religionsgesellschaften, solange sie nicht gegen allgemeine Gesetze verstoßen.
  • Die Rechtsfähigkeit wird nach Antrag beim Bundeskanzler erteilt; der Antrag muss online gestellt werden und wird per Bescheid bestätigt.
  • Voraussetzungen für die Anerkennung: dauerhafter Bestand, wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit und mindestens 2 % der österreichischen Bevölkerung.
Regierungsvorlage
Islamgesetz 2015
einfache Mehrheit XXV 25.02.2015
Gesetz
Image of politician Steßl Sonja, Mag.

Steßl Sonja, Mag.

SPÖ

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt
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