Anerkennung des Islams als Religionsgesellschaft – Neuer Rechtsrahmen
Ministerialentwurf vom 01.10.2014Zusammenfassung
Der Entwurf macht den Islam zu einer anerkannten Religionsgesellschaft mit eigenem Rechtsstatus, definiert Voraussetzungen für Anerkennung und regelt Rechte, Pflichten sowie staatliche Unterstützung.Bundeskanzleramt10/2/2014XXV
Religion
Schwerpunkte
- Islamische Religionsgesellschaften werden als anerkannte Körperschaften öffentlichen Rechts eingestuft.
- Sie verwalten ihre inneren Angelegenheiten selbstständig und genießen denselben gesetzlichen Schutz wie andere Religionsgesellschaften, solange sie nicht gegen allgemeine Gesetze verstoßen.
- Die Rechtsfähigkeit wird nach Antrag beim Bundeskanzler erteilt; der Antrag muss online gestellt werden und wird per Bescheid bestätigt.
- Voraussetzungen für die Anerkennung: dauerhafter Bestand, wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit und mindestens 2 % der österreichischen Bevölkerung.
Regierungsvorlage
Islamgesetz 2015
einfache Mehrheit XXV 25.02.2015
Gesetz
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