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GebAG-Novelle 2015 – Anpassung der Gebühren für ärztliche Sachverständige
Ministerialentwurf vom 06.10.2014

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Gebührenanspruchsgesetz: Er erhöht den Abschlag von 20 % auf 25 %, führt bei über 20 Stunden einen zusätzlichen Abschlag von 10 % ein, legt stundenbasierte Gebühren für besonders zeitintensive psychiatrische Untersuchungen fest und passt zahlreiche Pauschalgebühren sowie Nacht‑/Wochenendzuschläge an. Das Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2015 vorgesehen.
Bundesministerium für Justiz10/7/2014XXV
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Der generelle Abschlag bei nicht tarifierten Sachverständigenleistungen wird von 20 % auf 25 % erhöht; bei mehr als 20 Stunden Arbeitszeit steigt er um weitere 10 %.
  • Für besonders zeitaufwändige psychiatrische Untersuchungen wird erstmals eine stundenweise Vergütung eingeführt: 112,50 € pro Stunde bis zur 20. Stunde, danach 97,50 € pro Stunde.
  • Die Pauschalgebühren für körperliche Untersuchungen und einfache psychiatrische Gutachten werden leicht erhöht (z. B. von 30,30 € auf 32 €, von 39,70 € auf 62 €, von 59,10 € auf 122 €).
  • Ein Zuschlag von 20 % wird für Arbeiten zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen eingeführt.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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