Novelle zum Bundespflegegeldgesetz – höhere Beträge, erweiterte Leistungen und neue Online‑Infos
Ministerialentwurf vom 06.10.2014Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht das Pflegegeld um 2 %, hebt die Stundenschwellen für die niedrigsten Stufen an, erweitert den Anspruch auf Kindergartenkinder, verankert Online‑Informationsportale und stärkt datenschutzrechtliche Vorgaben für die 24‑Stunden‑Betreuung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/7/2014XXV
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2015
- Die Pflegegeldbeträge werden in allen sieben Stufen um 2 % erhöht; die neuen Monatsbeträge betragen ab 1. Jänner 2016: Stufe 1 157,30 €, Stufe 2 290,00 €, Stufe 3 451,80 €, Stufe 4 677,60 €, Stufe 5 920,30 €, Stufe 6 1 285,20 € und Stufe 7 1 688,90 €.
- Die durchschnittlichen monatlichen Pflegebedarf‑Schwellen für Stufe 1 werden von 60 auf 65 Stunden und für Stufe 2 von 85 auf 95 Stunden angehoben; gilt für Anträge ab 1. Jänner 2015.
- Kindergarten‑Kinder (letztes verpflichtendes Kindergartenjahr) werden ausdrücklich in den Anspruchs‑Kreis für Pflegegeld aufgenommen.
- Zwei neue Online‑Informationsangebote werden gesetzlich verankert: die Website www.pflegedaheim.at (Informationsportal) und eine Servicedatenbank für Anbieter von sozialen Diensten; beide sind kostenlos zugänglich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.