Klarstellung und Anpassung der Prüfungsregelungen im Schulunterrichtsgesetz
Ministerialentwurf vom 06.11.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Schulunterrichtsgesetz und dessen Novelle, um Prüfungsabläufe, Zuständigkeiten und Zeugnispflichten klarer zu regeln und die neue Reife‑ sowie Oberstufenprüfung zu unterstützen.Bundesministerium für Bildung und Frauen11/7/2014XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Die Vorprüfung wird um grafische Prüfungen erweitert, sodass jetzt schriftliche, mündliche, grafische und praktische Prüfungsformen zulässig sind.
- Der Fachvorstand wird eindeutig als Vorsitzender der Prüfungskommission benannt, falls ein Fachvorstand bestellt ist; sonst übernimmt der Schulleiter oder ein vom Schulleiter bestellter Lehrer diese Aufgabe.
- Beschlüsse der Prüfungskommission benötigen künftig die unbedingte Mehrheit aller abgegebenen Stimmen.
- Fristen für die Abgabe der Abschlussarbeit, deren Präsentation und Diskussion sowie den Abstand zwischen letzter Klausurarbeit und mündlicher Prüfung werden präzisiert, um einen Mindestabstand von zwei Wochen zu garantieren.
Dokumente (PDFs)
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