<!--[0-->Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes – Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare, PID und Spendermaterial<!--]-->
Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes – Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare, PID und Spendermaterial
Ministerialentwurf vom 12.11.2014

Zusammenfassung

Das Gesetz erweitert die Fortpflanzungsmedizin: Es erlaubt medizinisch unterstützte Fortpflanzung für Ehe, eingetragene Partnerschaften und gleich‑ bzw. verschieden­geschlechtliche Lebensgemeinschaften, führt streng geregelte Präimplantationsdiagnostik ein und erlaubt Samens‑ sowie Eizellspenden unter klar definierten Bedingungen.
Bundesministerium für Justiz11/13/2014XXV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist künftig in Ehe, eingetragener Partnerschaft und gleich‑ bzw. verschieden­geschlechtlicher Lebensgemeinschaft zulässig.
  • Präimplantationsdiagnostik (PID) ist nur zulässig, wenn mindestens drei IVF‑Versuche fehlgeschlagen sind, drei Fehl‑/Totgeburten mit mutmaßlicher genetischer Ursache vorliegen oder ein Elternteil ein hohes Risiko für eine Erbkrankheit hat.
  • Samenspenden und Eizellspenden dürfen verwendet werden, wenn der Partner nicht fortpflanzungsfähig ist oder bei gleichgeschlechtlichen Paaren; das Alter der Spenderin ist auf 30 Jahre (Eizelle) bzw. 45 Jahre (Empfängerin) begrenzt.
  • Ärzte müssen mindestens 14 Tage vor einer Behandlung umfassend über Ursachen der Unfruchtbarkeit, Methoden, Risiken und Kosten aufklären; psychologische Beratung ist ebenfalls zu veranlassen.
Regierungsvorlage
Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015
einfache Mehrheit XXV 21.01.2015
Gesetz
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
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