Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes – Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare, PID und Spendermaterial
Ministerialentwurf vom 12.11.2014Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert die Fortpflanzungsmedizin: Es erlaubt medizinisch unterstützte Fortpflanzung für Ehe, eingetragene Partnerschaften und gleich‑ bzw. verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften, führt streng geregelte Präimplantationsdiagnostik ein und erlaubt Samens‑ sowie Eizellspenden unter klar definierten Bedingungen.Bundesministerium für Justiz11/13/2014XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist künftig in Ehe, eingetragener Partnerschaft und gleich‑ bzw. verschiedengeschlechtlicher Lebensgemeinschaft zulässig.
- Präimplantationsdiagnostik (PID) ist nur zulässig, wenn mindestens drei IVF‑Versuche fehlgeschlagen sind, drei Fehl‑/Totgeburten mit mutmaßlicher genetischer Ursache vorliegen oder ein Elternteil ein hohes Risiko für eine Erbkrankheit hat.
- Samenspenden und Eizellspenden dürfen verwendet werden, wenn der Partner nicht fortpflanzungsfähig ist oder bei gleichgeschlechtlichen Paaren; das Alter der Spenderin ist auf 30 Jahre (Eizelle) bzw. 45 Jahre (Empfängerin) begrenzt.
- Ärzte müssen mindestens 14 Tage vor einer Behandlung umfassend über Ursachen der Unfruchtbarkeit, Methoden, Risiken und Kosten aufklären; psychologische Beratung ist ebenfalls zu veranlassen.
Dokumente (PDFs)
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