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IVF‑Fonds‑Novelle 2015: Gleichstellung und Verwaltungsvereinfachung
Ministerialentwurf vom 13.11.2014

Zusammenfassung

Die IVF‑Fonds‑Novelle 2015 erweitert den Anspruch auf IVF‑Leistungen auf eingetragene Partnerschaften und gleichgeschlechtliche Paare, schafft eine Verordnungsermächtigung für weitere Zuschüsse und passt die Staatsbürgerschafts‑ sowie Dokumentationsregeln an.
Bundesministerium für Gesundheit11/14/2014XXV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Anspruchskreis wird erweitert: Eingetragene Partnerschaften und gleichgeschlechtliche Paare gelten künftig als "Paar" im Sinne des IVF‑Fonds‑Gesetzes.
  • Der/die Bundesminister/in für Gesundheit kann im Einvernehmen mit dem/der Bundesminister/in für Familie und Jugend per Verordnung weitere Leistungen festlegen, für die pauschale Kostenzuschüsse gewährt werden.
  • Anspruchsberechtigt sind nun auch Staatsangehörige von EU/EWR, der Schweiz sowie Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln und Asylberechtigte.
  • Vertragskrankenanstalten müssen die vom IVF‑Fonds übernommenen Leistungen und Tarife in einer leicht ersichtlichen Form für Paare zugänglich machen.
Regierungsvorlage
Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015
einfache Mehrheit XXV 21.01.2015
Gesetz
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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