UWG‑Novelle 2015 – Umsetzung der EU‑Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken
Ministerialentwurf vom 13.11.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das UWG, um die EU‑Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken vollständig umzusetzen. Er präzisiert, was als aggressive oder irreführende Praxis gilt, passt das Widerrufs‑ und Rücktrittsrecht an und hebt § 30 auf.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/14/2014XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.05.2015
- Der Entwurf definiert präziser, wann eine aggressive Geschäftspraxis vorliegt – etwa durch Drohungen, das Ausnutzen von Notlagen oder das Aufstellen unverhältnismäßiger Hindernisse, die die Wahlfreiheit des Verbrauchers einschränken.
- Irreführende Praktiken werden erweitert: Das Vorenthalten von wesentlichen Informationen, unklare Formulierungen oder das Verschleiern des kommerziellen Zwecks gelten nun ausdrücklich als irreführend.
- Bei der Beurteilung, ob Informationen im genutzten Kommunikationsmedium fehlen, müssen räumliche und zeitliche Beschränkungen des Mediums sowie etwaige Ersatzmaßnahmen des Unternehmens berücksichtigt werden.
- Der Wortlaut wird geändert, sodass sowohl das Rücktritts‑ als auch das Widerrufsrecht ausdrücklich genannt werden.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.