Novelle des Emissionszertifikategesetzes 2011 – Fokus Innereuropäischer Luftverkehr und Kleinbetrieb‑Ausnahmen
Ministerialentwurf vom 03.12.2014Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Emissionszertifikategesetz 2011 an die EU‑Verordnung 421/2014 an, indem er den Emissionshandel auf innereuropäische Flüge beschränkt und Ausnahmen für kleine und nicht‑gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber einführt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/4/2014XXV
Umwelt
Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert „innereuropäische Luftverkehrstätigkeiten“ als Flüge innerhalb des EWR, ausgenommen sind Flüge zu Randgebieten der Union.
- Betreiber mit weniger als 25 000 t CO₂ pro Jahr können auf die Prüfung durch eine unabhängige Prüfeinrichtung verzichten, wenn sie Eurocontrol‑Daten nutzen.
- Unabhängige Prüfeinrichtungen müssen künftig nach EU‑Verordnung 765/2008 akkreditiert sein.
- Die Frist für die Rückgabe von Emissionszertifikaten wird von vier auf acht Wochen verlängert.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle des Emissionszertifikategesetzes 2011 (EZG-Novelle 2015)
einfache Mehrheit XXV 08.07.2015
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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