Führerscheingesetz‑Novelle 16: Anhänger‑Regelung, Verkehrspsychologie‑Ausschuss & EU‑Datenaustausch
Ministerialentwurf vom 06.01.2015Zusammenfassung
Die 16. Novelle zum Führerscheingesetz bringt technische Klarstellungen, neue Anhänger‑Regelungen, einen Verkehrspsychologie‑Koordinationsausschuss und ein EU‑Register‑Anbindungs‑System sowie Übergangsfristen für Fahrprüfer.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/7/2015XXV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Eine neue Regelung erlaubt das Ziehen von leichten Anhängern und legt eine Höchstmasse von 5.500 kg für Fahrzeug‑ und Anhängerkombinationen fest.
- Eine nicht mehr von der EU‑Führerscheinrichtlinie gedeckte Bestimmung wird gestrichen, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
- Der Verkehrspsychologische Koordinationsausschuss erhält das Recht, Institutionen zu betreten und bei verweigerter Zusammenarbeit die Behörde zu informieren.
- Ein Rechtsrahmen wird geschaffen, damit Anfragen an ausländische Führerscheinregister über das EU‑Netzwerk RES‑PER erfolgen können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.