Bundesgesetz zur Schaffung einer transeuropäischen Energieinfrastruktur
Ministerialentwurf vom 03.02.2015Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein Bundesgesetz, das die EU‑Richtlinie für transeuropäische Energieinfrastruktur umsetzt, eine zentrale Infrastrukturbehörde einführt und ein zweistufiges Genehmigungsverfahren etabliert.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft2/4/2015XXV
Energie
Schwerpunkte
- Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird als zentrale Infrastrukturbehörde benannt, um die Koordination von Projekten von gemeinsamem Interesse zu übernehmen.
- Ein zweistufiges Genehmigungsverfahren wird eingeführt: zuerst ein Vorantragsabschnitt zur Orientierung des Projektträgers, danach ein formaler Genehmigungsabschnitt für die eigentlichen Bewilligungen.
- Die Infrastrukturbehörde kann im Vorantragsabschnitt eine Trassenräumen‑Verordnung erlassen, die für fünf Jahre ein Bauverbot in den betroffenen Bereichen vorsieht.
- Bei Verstößen gegen die Pflichten (z. B. Verzögerungen, fehlende Berichte) drohen Geldstrafen bis zu 10 000 Euro bzw. 100 000 Euro als Verwaltungsübertretungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.