Erleichterungen für private Radio‑/Fernsehanbieter und neue Zulassungs‑Zusammenlegungs‑Option
Ministerialentwurf vom 26.02.2015Zusammenfassung
Der Entwurf ändert vier Mediengesetze, um technische und organisatorische Zusammenarbeit zu erleichtern, Fristen zu lockern und ein neues Verfahren zur Zusammenlegung von Hörfunk‑Zulassungen einzuführen.Bundeskanzleramt2/27/2015XXV
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
- Die Frist für die Meldung von Eigentums‑ und Mitgliederverhältnissen wird von 7 Tagen auf „unverzüglich, spätestens aber 14 Tage“ verlängert, um Praxisabläufe zu vereinfachen.
- Kooperationen zwischen Hörfunkveranstaltern (technisch, organisatorisch, administrativ) werden erlaubt, solange die redaktionelle Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird.
- Ein neues Verfahren erlaubt die Zusammenlegung mehrerer bestehender Hörfunk‑Zulassungen zu einer größeren Fläche, wenn alle Beteiligten mindestens zwei Jahre aktiv waren und ihre Versorgungsgebiete räumlich nahe (max. 50 km) liegen.
- Begriffe "Patronanzsendungen" werden zu „gesponserte Sendungen“ geändert, um die Terminologie an aktuelle Praxis anzupassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.