Verlängerung & Aufstockung der frühen Sprachförderung in Kindergärten (2015‑2018)
Ministerialentwurf vom 02.03.2015Zusammenfassung
Der Entwurf verlängert die frühsprachliche Förderung in Kindergärten bis 2018, erhöht die Bundesmittel auf 60 Mio. € und sieht vor, dass Bund und Länder im Verhältnis 2 : 1 finanzieren.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres3/3/2015XXV
Familie
Föderalismus
Schwerpunkte
- Die frühere Vereinbarung wird um drei Jahre verlängert (bis Ende 2018) und die Bundesmittel werden auf insgesamt 60 Mio. € erhöht.
- Der Bund stellt jährlich maximal 20 Mio. € bereit (10 Mio. € in 2015, 20 Mio. € in 2016/17, 10 Mio. € in 2018).
- Die Länder erhalten einen anteiligen Zweckzuschuss, der nach ihrer Zahl an Kindern im Alter von 0‑6 Jahren berechnet wird; das Finanzierungsverhältnis Bund:Länder beträgt 2:1.
- Bis zu 25 % des jeweiligen Landeszweckzuschusses dürfen zusätzlich für die Förderung anderer Entwicklungsbereiche (Motorik, Sozial‑Emotionale Kompetenz usw.) verwendet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.