Neuregelung von Gift‑Bezugs‑ und Sachkundebestimmungen im Chemikalien‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 04.03.2015Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Chemikalien‑ und Biozidgesetz, führt Gift‑Bezugs‑ und Sachkundenachweise ein, aktualisiert EU‑Bezüge und legt neue Pflichten für Dossiers, Register und Gültigkeitsfristen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/5/2015XXV
Umwelt
Schwerpunkte
- Einführung von § 41a (Giftbezugsbescheinigung) und § 41b (Sachkundennachweis), die den Umgang mit Giften stärker kontrollieren.
- Verweis auf die EU‑Abfalldirektive wird von Richtlinie 2006/12/EG auf die neuere Richtlinie 2008/98/EG aktualisiert.
- Ergänzung um Z 4a, das die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln im Zusammenhang mit Gift‑Begasung regelt.
- Erweiterung der erlaubten Verwendungszwecke um Lebensmittel‑ und Futtermittelzusätze sowie Aromastoffe.
Dokumente (PDFs)
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