Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – umfassende Reform des Straf- und Wirtschaftsrechts
Ministerialentwurf vom 12.03.2015Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Strafgesetzbuch, das Suchtmittel‑ und Strafprozess‑Gesetz sowie weitere Unternehmens‑ und Finanzgesetze. Er führt neue Straftatbestände ein, erhöht Geld‑ und Freiheitsstrafen, passt Schwellenwerte von 3 000 €/50 000 € auf 5 000 €/500 000 € an und ersetzt den Begriff „gewerbsmäßig“ durch „berufsmäßig“.Bundesministerium für Justiz3/13/2015XXV
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Begriff "grob fahrlässig" wird definiert und dient als Grundlage für höhere Strafen bei besonders schwere Fahrlässigkeit.
- Neue Erschwerungsgründe werden eingeführt, u. a. bei Gewalttaten gegen Schutz‑ oder Angehörige und bei besonders verwerflichen Motiven.
- Der Begriff "gewerbsmäßig" wird durch "berufsmäßig" ersetzt, um einheitliche Terminologie in allen betroffenen Gesetzen zu schaffen.
- Ein neuer Straftatbestand Zwangsheirat wird eingeführt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Strafrechtsänderungsgesetz 2015
einfache Mehrheit XXV 07.07.2015
Gesetz
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