Regelung von Typgenehmigungen und Marktüberwachung für Verbrennungsmotoren in nicht‑straßenverkehrlichen Maschinen
Ministerialentwurf vom 28.11.2018Zusammenfassung
Der Entwurf regelt, welche Behörden in Österreich Typgenehmigungen erteilen und Marktüberwachung für Verbrennungsmotoren in nicht‑straßenverkehrlichen Maschinen durchführen. Er definiert Zuständigkeiten, Prüfverfahren, Sanktionen bis zu 100 000 € und die Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten für ausländische Antragsteller.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort11/29/2018XXVI
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ist die zentrale Typgenehmigungsbehörde für alle Verbrennungsmotoren, die in nicht‑straßenverkehrliche Maschinen eingebaut werden.
- Die Marktüberwachung wird grundsätzlich von den Landeshauptleuten durchgeführt; für Motoren in Binnenschiffen und Eisenbahnfahrzeugen ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.
- Verstöße gegen die Emissionsvorschriften oder das Nicht‑befolgen von Anordnungen können mit Geldstrafen bis zu 100 000 € geahndet werden; das Zuwiderhandeln gegen behördliche Anordnungen ist mit bis zu 25 000 € strafbar.
- Die Marktüberwachungsbehörden dürfen bei Verdacht auf Nicht‑Konformität Dokumente prüfen, Proben nehmen und im Notfall Motoren beschlagnahmen oder zurückrufen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.