<!--[0-->Erweiterung und Optimierung des Transparenzdatenbankgesetzes 2012<!--]-->
Erweiterung und Optimierung des Transparenzdatenbankgesetzes 2012
Ministerialentwurf vom 29.11.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Transparenzdatenbankgesetz, um mehr Transparenz, bessere Kontrolle öffentlicher Mittel und erweiterte Datenabfrageberechtigungen zu schaffen.
Bundesministerium für Finanzen11/30/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Hinweis wird eingeführt, der den Empfänger über den aktuellen Bearbeitungsstand seiner Leistungen informiert.
  • Ein neuer Wirtschaftlichkeitszweck wird eingeführt, um die sparsame Verwendung öffentlicher Mittel zu kontrollieren.
  • Die Liste der ertragsteuerlichen Ersparnisse wird aus dem Gesetz entfernt und künftig per Verordnung festgelegt; sie darf nur automatisiert aus Steuerdaten ermittelt werden.
  • Leistende Stellen, die nicht die auszahlende Stelle sind, können nun ebenfalls Daten abfragen, wenn sie im Förderprozess beteiligt sind.
Regierungsvorlage
Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes 2012
einfache Mehrheit XXVI 03.07.2019
Gesetz
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Löger Hartwig

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
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