Zusammenfassung
Das EU‑BStbG führt ein einheitliches Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU ein, definiert Fristen, ein Verständigungsverfahren und, falls nötig, ein Schiedsverfahren.Bundesministerium für Finanzen1/23/2019XXVI
Europäische Union
Schwerpunkte
- Das Gesetz setzt die EU‑Richtlinie 2017/1852/EU in nationales Recht um und definiert den Anwendungsbereich für Streitigkeiten aus Doppelbesteuerungsabkommen.
- Eine EU‑weite Liste unabhängiger Personen wird vom Bundesminister für Finanzen erstellt; mindestens drei fachlich kompetente und unparteiische Personen pro Mitgliedstaat.
- Betroffene Personen können eine Streitbeilegungsbeschwerde elektronisch über FinanzOnline oder in Papierform einreichen; die Beschwerde muss innerhalb von drei Jahren nach Bekanntgabe der zugrunde liegenden Maßnahme eingereicht werden.
- Der Bundesminister kann innerhalb von drei Monaten zusätzliche Unterlagen anfordern; bei Nichtbeantwortung kann die Beschwerde zurückgewiesen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.