Zusammenfassung
Der Entwurf führt für Elektro‑ und Wasserstofffahrzeuge einen niedrigeren Mauttarif ein, erlaubt vorläufige Tarifzuweisungen per Erklärung und erweitert die Befugnisse der Mautaufsichtsorgane, u. a. zur Erhebung von Ersatzmaut. Außerdem wird die pseudonymisierte Speicherung von Fahrzeugdaten zur Reduktion manueller Nachbearbeitungen erlaubt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/30/2019XXVI
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Elektro‑ und Wasserstofffahrzeuge werden in eine eigene Tarifgruppe eingestuft, für die der niedrigste Mauttarif gilt; für diese Fahrzeuge entfällt außerdem ein Grundkilometertarif zur Anlastung der Luftverschmutzung.
- Fahrzeughalter können ihr Fahrzeug vorläufig einer Tarifgruppe zuordnen, indem sie den Antrieb bzw. die Emissionsklasse deklarieren; der Nachweis muss innerhalb einer Frist nachgereicht werden, sonst wird die Zuordnung rückwirkend aufgehoben.
- Mautaufsichtsorgane dürfen nun bei zeitabhängiger Maut Ersatzmaut fordern; die Ersatzmaut ist ein einmaliger Betrag, der nach Zahlung die Strafbarkeit der ursprünglichen Mautprellerei aufhebt.
- Daten, die im Rahmen der automatischen Überwachung erhoben werden, dürfen nur pseudonymisiert und nur für den Zweck der Reduktion manueller Nachbearbeitungen gespeichert werden; Bilddaten dürfen nicht gespeichert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.