<!--[0-->Umsetzung der EU‑Aktionärsrechte‑Richtlinie im Börsegesetz 2018<!--]-->
Umsetzung der EU‑Aktionärsrechte‑Richtlinie im Börsegesetz 2018
Ministerialentwurf vom 14.02.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Aktionärsrechte‑Richtlinie um, führt neue Identifizierungs‑ und Transparenzpflichten für Intermediäre, institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater ein und stärkt damit die langfristige Mitwirkung der Aktionäre.
Bundesministerium für Finanzen2/15/2019XXVI
Finanzwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 03.01.2018
  • Ein neues Hauptstück (5. Hauptstück) wird eingefügt, das die grundlegenden Anforderungen an die Identifizierung von Aktionären und die Förderung ihrer langfristigen Mitwirkung festlegt.
  • Intermediäre müssen auf Antrag der Gesellschaft unverzüglich Informationen über die Identität von Aktionären weiterleiten und die Ausübung von Aktionärsrechten aktiv unterstützen.
  • Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter müssen eine Mitwirkungspolitik ausarbeiten, öffentlich machen und jährlich über deren Umsetzung berichten (inkl. Abstimmungsverhalten).
  • Stimmrechtsberater müssen einen Verhaltenskodex benennen, dessen Anwendung jährlich offenlegen und über mögliche Interessenkonflikte informieren.
Regierungsvorlage
Reform der Aktionärsrechte im Börsegesetz
2/3 Mehrheit XXVI 03.07.2019
Gesetz
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Löger Hartwig

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
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