Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Aktionärsrechte‑Richtlinie um, führt neue Identifizierungs‑ und Transparenzpflichten für Intermediäre, institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater ein und stärkt damit die langfristige Mitwirkung der Aktionäre.Bundesministerium für Finanzen2/15/2019XXVI
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 03.01.2018
- Ein neues Hauptstück (5. Hauptstück) wird eingefügt, das die grundlegenden Anforderungen an die Identifizierung von Aktionären und die Förderung ihrer langfristigen Mitwirkung festlegt.
- Intermediäre müssen auf Antrag der Gesellschaft unverzüglich Informationen über die Identität von Aktionären weiterleiten und die Ausübung von Aktionärsrechten aktiv unterstützen.
- Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter müssen eine Mitwirkungspolitik ausarbeiten, öffentlich machen und jährlich über deren Umsetzung berichten (inkl. Abstimmungsverhalten).
- Stimmrechtsberater müssen einen Verhaltenskodex benennen, dessen Anwendung jährlich offenlegen und über mögliche Interessenkonflikte informieren.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.