Änderungen im Ausländerbeschäftigungs‑ und Aufenthaltsrecht: neue Gehaltsgrenzen, Lehrlings‑Aufenthaltstitel & Wegfall des Unterkunftsnachweises
Ministerialentwurf vom 28.02.2019Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz: Er senkt Gehaltsgrenzen für Schlüsselkräfte, führt den Aufenthaltstitel „Lehrling“ ein und lässt den Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft bei der Rot‑Weiß‑Rot‑Karte weg.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/1/2019XXVI
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 2a wird in § 5 AuslBG eingefügt, der die jährliche Höchstzahl für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer per Verordnung festlegt.
- Die Mindestgehaltsgrenzen für sonstige Schlüsselkräfte werden gesenkt: bis zum 30. Lebensjahr mindestens 40 % und ab dem 30. Lebensjahr mindestens 50 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage des ASVG, jeweils zuzüglich Sonderzahlungen.
- Ein neuer Aufenthaltstitel „Lehrling“ wird geschaffen, der an die bereits bestehende Aufenthaltsbewilligung „Schüler“ geknüpft ist und den Übergang von Schule zu Lehre ermöglicht.
- Im Wortlaut von § 20d Abs. 1 wird nach dem Hinweis auf die „Blaue Karte EU“ die Möglichkeit ergänzt, dass Lehrlinge einen Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung als Lehrling stellen können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.