Novelle zur StVO – Regelungen für E‑Scooter, Kleinfahrzeuge und Sonderfahrzeuge
Ministerialentwurf vom 04.03.2019Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die StVO um klare Regeln für Kleinfahrzeuge, definiert Lastfahrräder und regelt den Einsatz von E‑Scootern, Leichenwagen sowie berittenen Polizeikräften. Die Änderungen treten am 1. Juni 2019 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/5/2019XXVI
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Begriff „Fahrzeug“ wird um Kleinfahrzeuge und fahrzeugähnliches Spielzeug erweitert, darunter Mini‑Roller mit einem Felgendurchmesser bis 300 mm.
- Ein ausschließlich für den Gütertransport bestimmtes Fahrrad wird als „Lastfahrzeug“ definiert.
- Die Pflicht, die Behörde über Verkehrsbeschränkungen zu informieren, entfällt für Maßnahmen des Straßenerhalters; diese müssen jedoch intern dokumentiert werden.
- Die Rettungsgasse darf künftig auch von Leichenwagen genutzt werden.
Dokumente (PDFs)
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