Umsetzung der EU‑Richtlinie 2017/828: Transparenz‑ und Kontrollvorschriften für börsenotierte AGs
Ministerialentwurf vom 02.04.2019Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine verpflichtende Vergütungspolitik, jährliche Vergütungsberichte, Zustimmungspflichten für Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und ein Stimmrechts‑Bestätigungsrecht für Aktionäre ein.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz4/3/2019XXVI
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Ein Aufsichtsrat muss für börsenotierte Gesellschaften eine klare Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder erarbeiten, die die langfristige Unternehmensstrategie unterstützt und sämtliche feste und variable Vergütungsbestandteile sowie Boni und sonstige Vorteile beschreibt.
- Die Vergütungspolitik ist mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegen; die Abstimmung hat einen empfehlenden Charakter und ist nicht anfechtbar.
- Der Vorstand und der Aufsichtsrat müssen jährlich einen detaillierten Vergütungsbericht erstellen, der die gesamte Vergütung der Vorstands‑ und Aufsichtsratsmitglieder sowie relevante Kennzahlen enthält und zehn Jahre lang kostenfrei im Internet bereitgestellt wird.
- Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen benötigen die Zustimmung des Aufsichtsrats und müssen öffentlich bekannt gemacht werden; ein Geschäft gilt als wesentlich, wenn sein Wert zehn Prozent der Bilanzsumme übersteigt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.