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Verbot von Kunststofftragetaschen und umfassende AWG‑Novelle 2019
Ministerialentwurf vom 11.04.2019

Zusammenfassung

Das Gesetz verbietet seit dem 1. Jänner 2020 den Verkauf von Kunststofftragetaschen, definiert klare Ausnahmen und führt neue Melde- sowie Klassifizierungsregeln ein.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus4/12/2019XXVI
Abfall
Abfallwirtschaft

Schwerpunkte

  • Ab dem 1. Jänner 2020 dürfen Kunststofftragetaschen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
  • Ausnahmen gelten für sehr leichte, biologisch abbaubare Tragetaschen und für wiederverwendbare Taschen, die aus stabilen Kunststoffgeweben mit fest vernähten Griffen bestehen.
  • Bis zum 31. Dezember 2020 dürfen bereits erworbene Kunststofftragetaschen noch an Endverbraucher verkauft werden.
  • Hersteller und Importeure müssen jährlich bis zum 15. März die Menge der in Verkehr gesetzten Tragetaschen (unterteilt in sehr leichte und leichte Taschen) melden.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
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