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Ausbau ganztägiger Schulformen – Finanzierungs‑ und Qualitätsregelungen
Ministerialentwurf vom 14.04.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Bildungsinvestitionsgesetz, um den Ausbau ganztägiger Schulformen zu finanzieren und ein flächendeckendes Betreuungsangebot für 40 % der Kinder zu schaffen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/15/2019XXVI
Primarstufe

Schwerpunkte

  • Das Gesetz soll ein flächendeckendes Betreuungsangebot für 40 % der Kinder von 6 bis 15 Jahren schaffen und an 85 % der allgemein bildenden Pflichtschulen bereitstellen.
  • Der Bund stellt insgesamt 750 Mio. € bereit, wovon 428 Mio. € als Zweckzuschüsse an die Länder verteilt werden.
  • Mittel können für Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Speisesäle, Spielplätze) und Personalkosten im Freizeitbereich eingesetzt werden.
  • Bis zu 25 % der Mittel dürfen für Qualitätsverbesserungen an bestehenden Betreuungsplätzen verwendet werden.
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Faßmann Heinz, Dr.

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