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Stärkung der Aufsicht durch FMA‑OeNB‑Kooperation
Ministerialentwurf vom 15.04.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Zusammenarbeit von FMA und Oesterreichischer Nationalbank, führt elektronische Meldungen ein und legt neue Prüfungs- und Governance‑Regeln für zahlreiche Finanzgesetze fest.
Bundesministerium für Finanzen4/16/2019XXVI
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die FMA darf sich bei Prüfungen stärker auf die Analysen und Gutachten der OeNB stützen, solange sie keine begründeten Zweifel an deren Richtigkeit hat.
  • Für bestimmte Kreditinstitute wird die Pflicht zu Vor‑Ort‑Prüfungen erweitert, um Risiken aus Investment‑ und Immobilienfonds besser zu überwachen.
  • Vor der Erteilung einer Kreditinstituts‑Konzession muss die FMA den Finanzminister informieren und ggf. die OeNB anhören.
  • Ein gemeinsames Jahres‑Prüfungsprogramm wird für die FMA und OeNB festgelegt, das Frequenz, Ressourcen und Schwerpunkte definiert.
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Löger Hartwig

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
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