Datenschutz‑Anpassungsgesetz 2018 – Harmonisierung der Datenverarbeitung in zahlreichen Bundesgesetzen
Ministerialentwurf vom 18.02.2018Zusammenfassung
Das Datenschutz‑Anpassungsgesetz 2018 vereinheitlicht die Verarbeitung personenbezogener Daten in über 20 Bundesgesetzen, führt DSGVO‑konforme Sicherheits- und Löschvorschriften ein und legt den einheitlichen Inkraft‑Tag auf den 25. Mai 2018 fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz2/19/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
In Kraft ab 25.05.2018
- Das Alternative‑Streitbeilegungs‑Gesetz wird dahingehend geändert, dass AS‑Stellen personenbezogene Daten nur soweit verarbeiten dürfen, wie es für die Verfahrenserledigung nötig ist, und diese Daten nach drei Jahren drei Monate später löschen müssen.
- Im Produktsicherheitsgesetz wird festgelegt, dass Zollbehörden auf Anfrage personenbezogene Daten zu Import‑ und Exportvorgängen an zuständige Behörden weitergeben müssen.
- Das Bundesbehindertengesetz enthält neue Vorgaben zu Datensicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO und verlangt deren Dokumentation.
- Im Bundespflegegeldgesetz werden detaillierte Datenarten (z. B. Name, Sozialversicherungsnummer, Pflegegrad) aufgeführt, die für die Gewährung von Pflegegeld erforderlich sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.