Modernisierung des AVG – Gleichbehandlung elektronischer Eingaben & Beschleunigung von Großverfahren
Ministerialentwurf vom 23.04.2019Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das AVG: Er erweitert das Postlaufprivileg auf elektronische Eingaben, senkt die Schwelle für Großverfahren von 100 auf 50 Personen und erleichtert die Nutzung nichtamtlicher Sachverständiger, wobei die meisten Änderungen am 1. Jänner 2020 in Kraft treten.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz4/24/2019XXVI
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Fristberechnung wird so angepasst, dass das Postlaufprivileg nun auch für elektronische Übermittlungen (E‑Mail, Telefax usw.) gilt – das Absenden zählt, nicht das tatsächliche Eintreffen.
- Der Verweis auf das Zustellgesetz wird konkretisiert, indem die Bezeichnung „Zustellgesetz – ZustG, BGBl. Nr. 200/1982“ eingefügt wird.
- Die Schwelle für Großverfahren wird von 100 auf 50 voraussichtlich Beteiligte gesenkt, sodass bereits bei mittleren Teilnehmerzahlen vereinfachte Verfahren angewendet werden können.
- Behörden dürfen nichtamtliche Sachverständige auch dann einsetzen, wenn deren Beteiligung das Verfahren wesentlich beschleunigt; die Kosten dürfen dabei einen von der antragstellenden Partei festgelegten Betrag nicht überschreiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.