Erweiterung der StVO: Null‑Toleranz bei Suchtmitteln im Straßenverkehr
Ministerialentwurf vom 29.04.2019Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Straßenverkehrsordnung um Maßnahmen gegen das Fahren unter dem Einfluss illegaler Suchtmittel, gibt der Bundespolizei erweiterte Befugnisse zur ärztlichen Untersuchung und verschärft die Strafen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/30/2019XXVI
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Tatbestand wird um illegale Suchtmittel erweitert: Wer unter dem Einfluss illegaler Drogen fährt, darf das Fahrzeug nicht lenken oder in Betrieb nehmen.
- Besonders geschulte Organe der Bundespolizei dürfen verdächtige Fahrer zu einem Arzt bringen, um dort Blut‑ oder Harnproben zu nehmen.
- Bei Verdacht auf Suchtmittel kann die Straßenaufsicht Speichelvortests durchführen; ein positives Ergebnis führt zu einer ärztlichen Untersuchung.
- Die Geldstrafe für das Lenken unter Suchtmittelbeeinfluss wird auf 1 600–5 900 Euro erhöht; Verweigerung von Blut‑ oder Atemtests wird ebenfalls bestraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.