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EU‑Meldepflicht‑Gesetz 2020 & Produktpiraterie‑Neufassung
Ministerialentwurf vom 07.05.2019

Zusammenfassung

Das Gesetz führt ein Melde- und Informationsaustauschsystem für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein, passt das Produktpirateriegesetz an EU‑Recht an und ändert mehrere Steuergesetze, um Steuervermeidung und Produktpiraterie zu bekämpfen.
Bundesministerium für Finanzen5/8/2019XXVI
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Es wird definiert, welche grenzüberschreitenden Gestaltungen meldepflichtig sind – entweder unbedingte (z. B. unversteuerte Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen) oder bedingte (wenn ein erwarteter Steuervorteil vorliegt).
  • Intermediäre müssen innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung, Bereitschaft oder Erstschritt der Gestaltung melden; bei marktfähigen Gestaltungen erfolgt zudem alle drei Monate eine Folgemeldung.
  • Falls Meldungen in mehreren Mitgliedstaaten nötig sind, wird die Meldepflicht in Österreich aufgehoben, wenn der Intermediär nachweisen kann, dass er bereits in einem anderen Staat gemeldet hat.
  • Ist kein Intermediär vorhanden oder ist dieser von der Meldung befreit, übernimmt der relevante Steuerpflichtige die Meldung mit derselben Frist von 30 Tagen.
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Löger Hartwig

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
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