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Novelle zum Kraftfahrgesetz: Höhere Sicherheits‑ und Typgenehmigungsanforderungen
Ministerialentwurf vom 09.05.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Kraftfahrgesetz: neue Höchsthöhe von 4,20 m für Tier‑ und Containertransport, höhere Fahrstrecke, Gewichtsbeschränkungen für kranbare Anhänger, strengere Vorgaben für Typgenehmigungen von Fahrzeugteilen und erweiterte Beleuchtungs‑ und Lichtsignale.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/10/2019XXVI
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Fahrzeuge zum Tiertransport und solche mit High‑Cube‑Containern dürfen höchstens 4,20 m hoch sein.
  • Die zulässige Fahrstrecke wird von 100 km auf 150 km erhöht; für Sattelkraftfahrzeuge mit kranbarem Anhänger gilt ein maximales Gesamtgewicht und Achslast von 41 000 kg.
  • Teile und Ausrüstungsgegenstände, die für Sicherheit oder Umwelt wichtig sind, dürfen nur auf dem Markt angeboten werden, wenn sie einer zugelassenen Typgenehmigung (EU‑ oder UN‑Regelung) entsprechen und ein gut lesbares Genehmigungszeichen tragen.
  • Die Beleuchtungs‑ und Lichtsignale für Kraftfahrzeuge und Anhänger werden an EU‑Rechtsakte angepasst; sehr breite Fahrzeuge benötigen zusätzliche Begrenzungs‑ und Schlussleuchten an den äußersten Fahrzeugrändern.
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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