Anpassung des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes und Aufhebung des EUROFIMA‑Gesetzes
Ministerialentwurf vom 14.05.2019Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Bundeshaftungsobergrenzengesetz an, indem die Haftungsobergrenze künftig nach einer Formel auf Basis der öffentlichen Abgaben berechnet wird und außerbudgetäre Einheiten einbezogen werden. Gleichzeitig wird das veraltete EUROFIMA‑Gesetz aufgehoben. Das Ziel ist mehr Transparenz und Einheitlichkeit bei staatlichen Haftungen.Bundesministerium für Finanzen5/15/2019XXVI
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Berechnungsformel für die Haftungsobergrenze des Bundes: Netto‑Abgaben nach Untergliederung 16 × 175 %.
- Außerbudgetäre Einheiten werden in die Haftungsobergrenze einbezogen; sie werden nach dem ESVG 2010 klassifiziert.
- Das Bundesministerium für Finanzen erlässt jährlich bis zum 30. November eine Verordnung, die die außerbudgetären Einheiten festlegt; entfällt, wenn sich im Vorjahr nichts geändert hat.
- Außerbudgetäre Einheiten melden bis zum 31. Jänner des Folgejahres den Stand ihrer Haftungen zum 31. Dezember des Vorjahres an die Statistik Österreich, gegliedert nach Haftungsnehmer.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.