Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert den Datenschutz in der Justiz, führt neue Regelungen für grenzüberschreitende Datenübermittlung und legt klare Verantwortlichkeiten für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz2/21/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Einführung neuer Datenschutzregeln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten und internationale Organisationen sowie eine klare Zustimmungsregelung für die Weiterleitung.
- Ermöglichung von Ersuchen an private Kommunikations‑Dienstleister, wenn die angeforderten Daten für die Verhinderung, Aufklärung oder Verfolgung von Straftaten zwingend erforderlich sind.
- Erweiterung des Bewährungshilfegesetzes um eine Datenverarbeitungs‑Klausel, die privaten Vereinen das Verarbeiten von Straftaten‑ und Verurteilungsdaten zur Aufgabenerfüllung erlaubt, sofern dies verhältnismäßig ist.
- Einführung von §§ 83‑85, die den Gerichten erlauben, personenbezogene Daten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit zu verarbeiten und Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung) festlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.