Datenschutz‑Anpassungs‑Gesetz – Harmonisierung österreichischer Rechtsvorschriften mit der DSGVO
Ministerialentwurf vom 26.02.2018Zusammenfassung
Der Entwurf passt zahlreiche Gesetze an die EU‑Datenschutz‑Verordnung an, definiert neue Rollen wie Auftragsverarbeiter und legt einheitliche Verfahren für die Verarbeitung von Stammzahlen und bPK fest.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/27/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Antrag verlangt, dass Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten nur erteilt werden dürfen, wenn die Identität des Anfragenden eindeutig nachgewiesen ist.
- Im Inhaltsverzeichnis wird das Wort „Datenanwendungen“ durch „Datenverarbeitungen“ ersetzt, um die Terminologie an die DSGVO anzupassen.
- Der Begriff „Verwendung des E‑ID“ wird im Gesetz eindeutig definiert und an die DSGVO angeglichen.
- Unzulässige Verarbeitung von Stammzahlen, bPK oder Amtssignaturen wird mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 20 000 € belegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.