Einheitliche Standards für Infrastruktur von alternativen Kraftstoffen
Ministerialentwurf vom 27.02.2018Zusammenfassung
Das Bundesgesetz legt einheitliche technische Standards für Ladepunkte und Tankstellen für alternative Kraftstoffe fest, um die EU‑Richtlinie 2014/94/EU umzusetzen und die Abhängigkeit vom Erdöl zu reduzieren.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus2/28/2018XXVI
Energie
Schwerpunkte
- Ziel des Gesetzes ist die Schaffung einheitlicher Standards für den Infrastrukturaufbau von alternativen Kraftstoffen, um die EU‑Richtlinie 2014/94/EU umzusetzen und die Abhängigkeit vom Erdöl zu reduzieren.
- Das Gesetz definiert zentrale Begriffe wie alternative Kraftstoffe, Elektrofahrzeug, Ladepunkt, Normallade‑ und Schnellladepunkt sowie öffentlich zugängliche Tankstellen.
- Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte müssen den Nutzern jederzeit ein punktuelles Aufladen ermöglichen, dürfen keinen langfristigen Vertrag verlangen und müssen Barrierefreiheit gewährleisten.
- Normallade‑ und Schnellladepunkte sowie Wasserstoff‑ und CNG‑Tankstellen, die seit dem 18. November 2017 gebaut oder modernisiert wurden, müssen den technischen Vorgaben des EU‑Anhangs II entsprechen; kabellose Ladepunkte sind ausgenommen.
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