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Anpassung des Marktordnungsgesetzes 2007 an EU‑Recht und neue Ministerbezeichnung
Ministerialentwurf vom 01.03.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Marktordnungsgesetz 2007 an die aktuelle EU‑Rechtslage an, ändert die Ministerbezeichnung, entfernt die aktive‑Betriebsinhaber‑Regelung, erweitert die Pflanzliste und führt neue Zahlungsregelungen für Hutweideflächen ein.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus3/2/2018XXVI
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung des zuständigen Ministers wird von „Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ zu „Nachhaltigkeit und Tourismus“ geändert.
  • Die Regelung des aktiven Betriebsinhabers (Art. 9 Abs. 2) wird ab dem Antragsjahr 2018 nicht mehr angewendet, wodurch Antragsteller weniger Nachweise erbringen müssen.
  • Für Hutweideflächen außerhalb von Berggebieten werden ab 2018 Zahlungsansprüche mit einem Verringerungskoeffizienten von 20 % zugewiesen, um EU‑Korrekturen zu vermeiden.
  • Die Qualität und die wertbestimmenden Merkmale der an Erstkäufer gelieferten Milch müssen weiterhin durch ein anerkanntes Labor geprüft werden.
Regierungsvorlage
Novelle des Marktordnungsgesetzes 2007
einfache Mehrheit XXVI 13.06.2018
Gesetz
Image of politician Köstinger Elisabeth

Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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