Zusammenfassung
Der Entwurf führt den Familienbonus Plus ein – einen steuerlichen Absetzbetrag von bis zu 1 500 € pro Kind bis zum 18. Geburtstag (bzw. 500 € für volljährige Kinder) – sowie einen zusätzlichen Kindermehrbetrag von 250 € für Geringverdiener‑Alleinerziehende und Alleinverdiener. Die Regelungen gelten ab 1. Januar 2019 und werden über die Lohnverrechnung bzw. die Arbeitnehmer‑Veranlagung umgesetzt.Bundesministerium für Finanzen3/3/2018XXVI
Steuerwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2019
- Ein neuer steuerlicher Absetzbetrag – der Familienbonus Plus – wird eingeführt. Er beträgt bis zu 1 500 € pro Kind unter 18 Jahren und 500 € für volljährige Kinder.
- Ein zusätzlicher Kindermehrbetrag von 250 € pro Kind wird für geringverdienende Alleinerziehende und Alleinverdiener gewährt.
- Die Höhe des Bonus wird für Kinder, die in EU‑Staaten, im EWR oder in der Schweiz leben, an das jeweilige Preisniveau (Lebenshaltungskosten) angepasst.
- Anspruchsberechtigt sind der Familienbeihilfen‑Empfänger, dessen (Ehe‑)Partner und, falls ein Unterhaltsabsetzbetrag besteht, der Unterhaltspflichtige.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.