<!--[0-->Einführung des Familienbonus Plus und Kindermehrbetrags<!--]-->
Einführung des Familienbonus Plus und Kindermehrbetrags
Ministerialentwurf vom 02.03.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf führt den Familienbonus Plus ein – einen steuerlichen Absetzbetrag von bis zu 1 500 € pro Kind bis zum 18. Geburtstag (bzw. 500 € für volljährige Kinder) – sowie einen zusätzlichen Kindermehrbetrag von 250 € für Geringverdiener‑Alleinerziehende und Alleinverdiener. Die Regelungen gelten ab 1. Januar 2019 und werden über die Lohnverrechnung bzw. die Arbeitnehmer‑Veranlagung umgesetzt.
Bundesministerium für Finanzen3/3/2018XXVI
Steuerwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2019
  • Ein neuer steuerlicher Absetzbetrag – der Familienbonus Plus – wird eingeführt. Er beträgt bis zu 1 500 € pro Kind unter 18 Jahren und 500 € für volljährige Kinder.
  • Ein zusätzlicher Kindermehrbetrag von 250 € pro Kind wird für geringverdienende Alleinerziehende und Alleinverdiener gewährt.
  • Die Höhe des Bonus wird für Kinder, die in EU‑Staaten, im EWR oder in der Schweiz leben, an das jeweilige Preisniveau (Lebenshaltungskosten) angepasst.
  • Anspruchsberechtigt sind der Familienbeihilfen‑Empfänger, dessen (Ehe‑)Partner und, falls ein Unterhaltsabsetzbetrag besteht, der Unterhaltspflichtige.
Image of politician Löger Hartwig

Löger Hartwig

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.