Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ in das Bundesverfassungsgesetz aufnehmen
Ministerialentwurf vom 07.03.2018Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Bundesverfassungsgesetz um ein neues Staatsziel, das die Republik Österreich zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort bekennt, und passt den Titel sowie Inkrafttretungsbestimmungen an.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort3/8/2018XXVI
Verfassung
Schwerpunkte
- Ein neues Staatsziel wird eingeführt, das die Republik Österreich zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort bekennt.
- Der Titel des Gesetzes wird geändert zu „Bundesverfassungsgesetz über Staatsziele“ und das Inkrafttreten von § 3a wird festgelegt.
- Das neue Ziel soll bei allen staatlichen Entscheidungen – auf Bundes‑, Landes‑ und Gemeindeebene – berücksichtigt werden.
- Die Vollzugsorgane müssen künftig das öffentliche Interesse an einem wettbewerbsfähigen Standort mit anderen öffentlichen Interessen abwägen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.