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Umfassende Anpassung der österreichischen Finanzgesetze an EU‑Regeln
Ministerialentwurf vom 11.03.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf passt zahlreiche Finanzgesetze an die EU‑Datenschutz‑ und Geldwäschevorschriften an, führt neue Meldungs‑ und Haftungsregelungen ein und stärkt die Aufsichtsfähigkeit der FMA.
Bundesministerium für Finanzen3/12/2018XXVI
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der AIFMG‑Mannager muss jede Änderung der Geschäftsleitung oder des Sitzes unverzüglich an die FMA melden; bei qualifizierten Risikokapital‑ bzw. Sozial‑Fonds müssen zusätzlich bestimmte Angaben übermittelt werden.
  • Im Bankwesengesetz wird der Verweis auf die EU‑Verordnung (EG) Nr. 24/2009 durch den Verweis auf die EU‑Verordnung (EU) Nr. 1075/2013 ersetzt, um die aktuelle Rechtslage zu berücksichtigen.
  • Die Kosten der Finanzmarkt‑Aufsicht werden künftig von einer breiteren Gruppe von AIFM, Verwaltungsgesellschaften, Immobilien‑Fonds und BV‑Kassen getragen; dafür wird ein zusätzlicher Sub‑Rechnungskreis eingerichtet.
  • Neue Verstöße gegen die EU‑Verordnung (EU) 2017/1131 (z. B. fehlerhafte Angaben bei Geldmarktfonds) werden mit einer Geldstrafe bis zu 60 000 € geahndet.
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Löger Hartwig

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
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