Zusammenfassung
Der Entwurf führt Deutschförderklassen und -kurse ein, um Schülerinnen und Schüler mit schwachen Deutschkenntnissen gezielt zu fördern. Die Zuweisung erfolgt über standardisierte Sprachtests; Klassen starten ab sechs Teilnehmenden, Kurse ab acht.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/14/2018XXVI
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Einführung von Deutschförderklassen, die ab sechs Teilnehmenden eingerichtet werden und ein Semester dauern. Sie können bis zu viermal besucht werden, bis die Schülerinnen und Schüler ausreichend Deutschkenntnisse besitzen.
- Einrichtung von Deutschförderkursen ab acht Teilnehmenden, die parallel zum Regelunterricht sechs Wochenstunden Deutschunterricht bieten und maximal zwei Schuljahre dauern können.
- Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die wegen mangelnder Deutschkenntnisse als außerordentliche aufgenommen wurden, erfolgt nach den Ergebnissen standardisierter Sprachtests.
- Der Begriff „Deutschförderpläne“ wird in § 6 Abs. 1 aufgenommen und umfasst sowohl die Klassen‑ als auch die Kursplanung für die Grundschule (1.–4. Schulstufe) und die Sekundarstufe I (5.–8. Schulstufe).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.