Zusammenfassung
Das Datenschutz‑Anpassungsgesetz – Inneres aktualisiert über 30 Bundesgesetze, um sie an die EU‑Datenschutzgrundverordnung anzupassen, führt neue Aufbewahrungspflichten für Verarbeitungsprotokolle ein und benennt den Bundesminister für Inneres als zentralen Auftragsverarbeiter.Bundesministerium für Inneres1/11/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- In vielen Gesetzen wird das Wort „verwenden“ konsequent durch „verarbeiten“ ersetzt, um die Terminologie an die DSGVO anzupassen.
- Für sämtliche betroffenen Gesetze wird ein neuer Absatz eingefügt, der die Aufbewahrung von Protokolldaten über tatsächlich durchgeführte Verarbeitungsvorgänge für zwei Jahre vorschreibt.
- Der Bundesminister für Inneres wird in vielen Bereichen als Auftragsverarbeiter benannt und erhält damit die Aufgabe, Datenschutzpflichten nach Art. 28 DSGVO zu erfüllen.
- Im Passgesetz wird festgelegt, dass Papillarlinienabdrücke nur von speziell geschulten und zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen genommen werden dürfen und dabei die Menschenwürde zu achten ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.