Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt die Sozialversicherungsgesetze an die DSGVO an, indem er Begriffe wie „Auftraggeber“ durch „Verantwortlicher“ ersetzt und die Datenverarbeitung neu definiert. Die Änderungen gelten ab 25. Mai 2018.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/15/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Entwurf ersetzt das Wort „Auftraggeber“ durch „Verantwortlicher“ und „Dienstleister“ durch „Auftragsverarbeiter“, um die Begriffe der DSGVO zu übernehmen.
- Im ELSY (elektronisches Verwaltungssystem) wird die Anwendung des Begriffs „personenbezogene Daten“ festgeschrieben und die Verarbeitung von Gesundheitsdaten an Art. 4 Z 15 DSGVO angepasst.
- Das Risiko‑ und Auffälligkeitsanalyse‑Tool wird als gemeinsamer Verantwortlicher nach Art. 26 DSGVO definiert; die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse ist Auftragsverarbeiter.
- Alle betroffenen Sozialversicherungsgesetze (ASVG, GSVG, BSVG, B‑KUVG, NVG) erhalten die gleichen terminologischen Anpassungen, damit einheitliche Datenschutzregeln gelten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.