Jahressteuergesetz 2018 – umfassende Änderungen im Steuer‑ und Finanzrecht
Ministerialentwurf vom 08.04.2018Zusammenfassung
Das Jahressteuergesetz 2018 ändert zehn Bundesgesetze, führt u. a. eine neue Abzugsteuer für Leitungsrechte ein, präzisiert Daten‑ und Datenschutzvorgaben und schafft das Begleitende‑Kontrolle‑Verfahren.Bundesministerium für Finanzen4/9/2018XXVI
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Vorteil für Arbeitnehmer, deren Partner und Kinder bei der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien an Arbeitgebergesellschaften wird auf maximal 4 500 Euro pro Jahr begrenzt.
- Der Gewinnanteil, der für die Berechnung von Zuwendungen herangezogen wird, umfasst nun auch Zuwendungen nach § 4b und § 4c.
- Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten unterliegen einer Abzugsteuer von 10 % und werden nicht in die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer einbezogen.
- Ein neues Begleitende‑Kontrolle‑Verfahren wird eingeführt, das Unternehmen mit bis zu 40 Mio. € Jahresumsatz verpflichtet, bestimmte Finanzdaten elektronisch zu übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.